Motorisierte fußstartfähige Hänge– und Paragleiter
… bieten eine unvergleichliche Flugerfahrung mit völlig neuen Einsichten. Als erfahrener Anbieter für motorisierten Hängegleiter- und Paragleitflüge eröffnen wir damit die Möglichkeit auch flache Landschaften aus der Vogelperspektive zu erleben; wir zeigen was es dafür braucht.
Die mittlerweile sehr zuverlässige Technik lässt es zu länger und höher zu fliegen als je zuvor. Ob Du bereits ein erfahrener Flieger bist oder einfach nur neugierig, wir heißen Dich willkommen in unserem Club Motorisieren-Arbeitsgemeinschaft.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Erweiterungskarte (Lizenz)
- gültiger HG– oder PG–Schein mit eingetragener Überlandberechtigung (DHV – ÖAeC Flugbuch)
- Schulung erfolgt nur in einer Mot. HG oder PG zugelassenen österreichischen Flugschule
- Gültigkeitsdauer der Berechtigung seit dem 26. April 2016 nicht mehr notwendig
- die neue Lizenz ist eine eigene Erweiterungskarte zum bisherigen HG– & PG–Berechtigung
- Mindestalter vollendetes 14. Lebensjahr, und unter 18 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern
- körperliche und geistige Eignung
- die Ausstellung der Erweiterungskarte (Schein) erfolgt durch den ÖAeC
* Es gibt keine Anerkennung von im Ausland erworbenen Lizenzen, eine Umschreibung ist daher nicht möglich.
Durch unsere Schulungen kannst Du die Kunst des motorisierten Hängegleitens und Paragleitens meistern, die Herausforderungen des Mot.-Fliegens nehmen und neue Freiheiten genießen.
Arbeitsgemeinschaft motorisierte Paragleiter und Hängegleiter
Antrag auf Verlängerung PDF und MS Word2024-10-11_13_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2024-05-01_05_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2023-10-13-15_10_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2023-04-28_05-01_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2022-10-14_16_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2022-04-22_24_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2020-10-15_18_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2020-06-26_06-29_Fruehjahr_HG+PG_Treffen.pdf
2019-09-30_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2019-04-05_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2018-10-07_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2018-04-13_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2017-10-13_15_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2017-04-28_05-01_Fruehjahr_HG+PG_Treffen.pdf
2016-10-14_16_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2016-04-29_ARGE_Mot_HG+PG_Fruehjahr_2016.pdf
2015-05_ARGE_Mot_HG_+_PG_aktuelle_Informationen.pdf
2014-10-10_12_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2014-09-13_14_Fledge-Treffen.pdf
2014-04-15_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2013-10-11_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2013-04-07_Fruehjahrs_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2012-09-30_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2012-04-08_Fruehjahrs_Mot._HG_+_PG_Treffen.pdf
2011-09-22_Herbst_Mot.HG+PG_Treffen.pdf
2011-04-20_Fruehjahrs_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2010-09-23_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2010-04-10_Fruehjahrs_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2009-10-01_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2009-04-06_Fruehjahrs_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2008-10-05_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2008-03-30_Fruehjahrs_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2007-09-26_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.pdf
2024-10-11_13_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.doc
2024-05-01_05_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.doc
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2019-04-05_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.doc
2018-10-07_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.doc
2018-04-13_Fruehjahr_Mot._HG+PG_Treffen.doc
2017-10-13_15_Herbst_Mot._HG+PG_Treffen.doc
2017-04-28_05-01_Fruehjahr_HG+PG_Treffen.doc
2016-04-29_ARGE_Mot_HG+PG_Fruehjahr_2016.doc
- die Ausbildung erfolgt in Österreich in einer vom ÖAeC zugelassenen mot. HG–& PG–Flugschule
- Außenabflüge und Außenlandungen obliegen dem Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes
- eventuelle Naturschutzrechtlichen Auflagen oder Beschränkungen obliegen ebenfalls dem zuständigen Beauftragten des jeweiligen Bundeslandes (im speziellen in Tirol und Salzburg)
- gesetzliche Halterhaftpflichtversicherung für mot. HG und PG ist obligatorisch
- in Österreich dürfen nur vom ÖAeC zugelassene Motoren bzw. DULV / ÖAeC zugelassene Paragleiter verwendet werden
- Überprüfungen erfolgen in der Regel für Paragleiter alle zwei Jahre durch zugelassene Checkbetriebe und bei den Motoren ebenso alle zwei Jahre durch „Bauprüfer” des ÖAeC (Kompatibilitätsprüfung)
Aussenabflug und Aussenlandungen mit motorisiertem HG und PG
Hier ist eine Genehmigung des zuständigen Landeshauptmannes einzuholen, in Tirol z.B. braucht es zusätzlich noch eine Naturschutzrechtlichebewilligung – Zuständigkeiten für das Land Tirol:
- Aussenabflug und Aussenlandungen:
Herr Mag. Klaus Hohenauer (Landhaus) 0512 - 508 - 24 49 - Naturschutz Rechtliche Bewilligung:
Hr. Dr. Andreas Lederer (Landhaus) 0512 - 508 - 28 46
Motorisiertes Paragleiten/Hängegleiten ist eine Form des Fliegens, bei der ein Pilot mit einem kleinen Motor ausgestatteten Paragleiter/Hängegleiter in die Luft steigt. Der Pilot sitzt in einem kleinen Sitz, der an einem Paragleiter/Hängegleiter befestigt ist, und steuert das Fluggerät mit Hilfe des Motors und einer Steuerkonsole. Motorisiert ermöglicht es, längere Strecken und auch in ungünstigen Wetterbedingungen zu fliegen, da der Motor dabei hilft, Höhe zu halten.
Der Motorschirm fasziniert durch seine flexiblen Einsatzmöglichkeiten, unabhängig von Bergen, Winden oder Helfern. Wenige Meter Anlauf genügen, um aus der Ebene in die Luft zu gelangen. Ein Motorschirm passt in fast jeden Fahrzeugkofferraum und ermöglicht den Piloten intensive Landschaftseindrücke, egal ob wenige Zentimeter über dem Erdboden oder über den Wolken in luftigen Höhen; selbst an exotischen Orten, wo Drachen– oder Gleitschirmflüge unmöglich sind. Auch Thermikflüge mit abgestelltem Motor können problemlos durchgeführt werden. In diesem Fall nutzt der Pilot den Motor lediglich als Aufsteighilfe.
Motorschirmfliegen lässt sich wesentlich besser mit der Familie im Einklang bringen als das bei motorlosen Luftsportgeräten der Fall ist. Keine langen Anfahrten in die Berge, kein langes Warten auf den richtigen Wind. Ein Streckenflug vor dem Frühstück oder nach dem Abendessen; alles kein Problem. Dies alles mit Rückkehrgarantie. Die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der Fußstartgeräte werden in Sachen Mobilität durch Motorschirm–Trike–Konzepte, wie z.B. dem Flyke (fliegendes Fahrrad) oder den bereits entwickelten Motorschirm–Car–Planes (fliegendes Auto) noch um einiges übertroffen.
Einsatzmöglichkeiten des Hängegleiter-Hilfs-Motor(HHM)-Systems
- wenn keine Thermik mehr vorhanden ist
- in der Herbst- und vor allem in der lange anhaltenden, stabilen Winterzeit
- am frühen Morgen und Abend; auch an stabilen Sommertagen
- für Überland- bzw. Streckenflüge
- Flüge im Flachland oder wo nur niedere Berge vorhanden sind
- um Ausgangshöhen zu erreichen, und dann thermisch weiterfliegen zu können
- für Such- und Überwachungsflüge etc.
Am Hängegleiter wird nichts verändert - wo liegen die Vorteile des HHM-Systems ?
- das Gerät kann ohne jede Umstellung mit oder ohne Hilfsmotor geflogen werden
- eine schnelle Montage ohne Werkzeug
- Die Einheit ist flexibel montiert, es werden die Schwingungen auf das Gerät weitgehend vermieden
- Der Gasdrehgriff und Zündschalter sind auf der Basis montiert, der Pilot hat das Gerät wie gewohnt in der Hand
- Eine Umstellung des Schwerpunktes ist nicht notwendig, das Eigenleben des Hängegleiters wird nicht beeinflußt
- Start und Landung wie bisher, oder liegend, Räder an der Basis
- Angenehmes Flugverhalten durch den Zugpropeller
- Transport wie bisher Gerät auf dem Dach, Motor im Kofferraum (Pkw oder Kombi)
- Gurtzeug, Fallschirm und weiteres Zubehör bleibt beibehalten
Bei Vorführungen und Einschulungen durch konzessionierte Hängegleiterschulen – wie bei der Flugschule-Lienz – können weitere Details und technische Daten weitervermittelt werden.
Wem das Fliegen schon in die Wiege gelegt wurde, den läßt es nicht mehr los. Und weil die Zeit in unseren Breiten wo man diese Sportart ausüben kann sehr beschränkt und kurz ist, war die Idee ein Zubehör zu entwickeln mit dem man diese übrige Zeit auch fliegen kann geboren.
Hier ist die Auswahl als bescheiden zu betrachten, allerdings gibt es einige Versicherungsanstalten, die auch mot. HG & PG versichern.
Zulassung und Überprüfung von Motoren für mot. HG und PG
Die Zuständigkeit liegt hier beim Aero Club. Mit Jänner 2006 wurde die Übertragungs Verordnung an den ÖAeC vollzogen. Zuständig für die Musterzulassung in Österreich ist hier bei der Einreichung der Anträge:
ÖAeC (Sft) Brigitte Kari - Blatt Gasse 6 A - 1030 Wien Tel. 01 718 72 97 10
Wie viele In– bzw. Ausländische Firmen letztendlich eine Zulassung ihres Mot. Systeme in Österreich beantragen werden ist bis dato noch offen.
Weil jeder herkömmliche, zeitgemäße Hängegleiter für das Fliegen mit Hilfsmotor ohne jegliche Veränderungen am Gerät Verwendung finden kann, bleibt der Anschaffungspreis bereits auf die Motoreinheit begrenzt.
Das bietet allen Piloten die Möglichkeit, Ihren Solo–Hängegleiter mit ein paar wenigen Veränderungen zu motorisieren.
Dr. Hans Nagl hat für sein Nagl–System einen völlig neuen Motor entwickelt. Das Konzept bleibt dabei gleich. Umrüstung eines Systems mit Solo Motor ist mit wenig Aufwand möglich, da Getriebe und Propeller gleich bleiben. Hier einige Daten:
- Hubraum: 180 ccm Kühlung: Zwangskühlung durch Gebläse
- Steuerung: Membrangesteuert Zündung: Vollelektronisch mit drehzahlabhängiger Zündzeitpunktverstellung.
- Vergaser: Schwimmervergaser