Den Rettungsschirm 700 Meter über dem See zu werfen, kostet zumindest erstmalig einiges an Überwindung!
Erleichterung kommt auf, denn – »ich hab’s getan«!
Ein unbedingtes „Muss” für jeden sicherheitsbewussten Piloten.
Zweimal jährlich gibt es ein „Stell-Dich-Ein” am Millstättersee, bei Spittal a.d. Drau:
- Startplatz: Alexander Hütte (Tschiernock)
- Landung: im Wasser Bereich Westufer des Millstättersees
- Termine: Juni, August und September (auf Anfrage)
- Voraussetzung: Gültiger HG- oder PG-Schein oder deutscher A-Schein
- Programm: A/B-Stall, 2/3 bzw. halbe Seite klappen, spiralen, Ohren anlegen, beschleunigt deformieren, Rettungsschirm werfen, Akrobatik, Übungen, wie Sat, Helikopter, „Full Stall” etc.
- Dauer: ca. 1,5 Tage
Vorbesprechung und Kontrolle aller Gurte und Rettungsgeräte erfolgt bereits am Vorabend auf der Alm/Hütte. Anschließend Hüttenzauber mit Speis und Trank. Übernachtung mit Frühstück auf der Alm bilden ein ganz besonderes Erlebnis.
Lizenzverlängerung
Verlängert werden folgende Scheine:
- PG– und HG–Tandemlizenz
- Fluglehrerberechtigung
Die Flugschulen sind Ihrerseits wiederum verpflichtet die Verlängerungen an den ÖAeC (als verantwortliche Aufsichtsbehörde) umgehend weiterzuleiten; bei Tandemlizenzen sofort!
Wichtig, rechtzeitig machen, also bis zwölf Monate vor dem Ablaufen!
Im Detail für die unterschiedlichen Scheine:
- Gültigkeitsdauer der Schulbestätigung: ab Ausstellungsdatum drei Jahre, kann nach dem Ablauf nicht mehr verlängert werden; es folgt die Ausbildung bzw. Prüfung zum HG- und PG-Schein.
- HG– & PG–Flugschein: Alle Lizenzen die bis zum Stichtag 1. Juni 2006 gültig waren brauchen nicht mehr verlängert zu werden.
- Tandem Para und Delta: Hier ist eine Verlängerung alle drei Jahre auch weiterhin erforderlich. Überprüfungsflug mit Tandem Delta oder Tandem Paragleiter: nicht zu vergessen, ein fliegerärztliches Gutachten ist wiederum notwendig (Eintrag erfolgt ebenfalls im Flugbuch).
- Fluglehrer Berechtigung: wird mit dem HG- und PG-Schein verlängert, der Nachweis der Fluglehrertätigkeit im Rahmen einer Flugschule ist erforderlich. Die Unterrichtstätigkeit muss durch den verantwortlichen Geschäftsführer einer Flugschule dazu bestätigt werden.
Darüber hinaus ist ein vom ÖAeC vorgeschriebener Forbildungskurs zu besuchen. Mot. HG & PG Berechtigungen sind seit dem 26. April 2016 nicht mehr zu verlängern.
Nachschulung:
Sollte ein Tandempilot, Fluglehrer die Berechtigungsfrist überschreiten, erfolgt eine Nachschulung; laut den Ausbildungsrichtlinien mit mindestens fünf Höhenflügen unter Aufsicht, sowie ca. drei Stunden Theorieschulung.