«… lernen Sie nur bei uns die Parallelstartmethode für Paragleiter kennen!
- alle Piloten die eine Tandem HG– oder PG–Ausbildung beginnen möchten, müssen zuvor einen speziellen Eignungstest absolvieren
- der/die Pilot/in muss seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen HG– bzw. PG–Schein verfügen
- Nachweis eines fliegerärztlichen Sachverständigengutachtens ist schon vor Kursantritt zu erbringen
- eine Geräte– und Passagierhaftpflicht Versicherung ist vorgeschrieben
- Zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern ist eine Bewilligung gemäß § 101 ff LFG erforderlich
- alle Flüge müssen auf einem eigenen Blatt protokolliert werden
- mind. 200 Höhenflüge mit über 300 m HÜ
- mind. 5 Doppelsitzerflüge mit einem Fluglehrer
- mind. 30 Flüge mit HG– oder PG–Scheininhabern/innen am Schul– und Übungsbereich, und unter Aufsicht des Fluglehrers
- mind. 200 Höhenflüge mit über 300 m HÜ
- Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre, wird vom ÖAeC→ ausgestellt und im HG– bzw. PG–Schein eingetragen
Voraussetzungen:
- über zwei Jahre Inhaber eines HG bzw. PG-Scheines (SOPI) mit Überlandberechtigung
- mindestens 200 Höhenflüge von über 300 m HÜ
- 60 Tage Tätigkeit in einer Flugschule als Fluglehreranwärter
- Absolvierung eines vom ÖAeC→ oder DHV→ anerkannten Fluglehrerlehrganges
- ablegen eines mündlichen Eingangstests
- Fluglehrertätigkeit von mindestens 90 Tagen unter Aufsicht eines befugten Fluglehrers
- Verlängerung alle drei Jahre (Weiterbildungs-Seminar des ÖAeC ist verpflichtend)
Inhaber einer Delta-Fluglehrer-Berechtigung benötigen:
- Schulbestätigung für Paragleiter
- mindestens 200 Höhenflüge (300 m HÜ)
- 2 Monate Fluglehrertätigkeit in einer Paragleiterflugschule
Inhaber einer „Para” Fluglehrer Berechtigung benötigen:
- Schulbestätigung für Drachenflieger
- mindestens 200 Höhenflüge (300 m HÜ)
- 2 Monate Fluglehrertätigkeit in einer Hängegleiterflugschule